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Kabinett beschließt Lockerungen bei Balkonkraftwerken

Installation von Balkonkraftwerken soll erleichtert werden

Das Kabinett hat am 13. September Änderungen im Mietrecht (BGB) und im Wohnungseigentumsrecht (WEG) auf den Weg gebracht. Sie sollen vor allem Menschen ohne eigenes Haus die Installation einer kleinen Solaranlage erleichtern. Sogenannte Balkonkraftwerke (bzw. ihre Installation) sollen in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen aufgenommen werden. Das heißt: Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer und Mieterinnen und Mieter sollen künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, dass ihnen die Installation von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. dem Vermieter oder der Vermieterin gestattet wird. Somit gilt für Balkonkraftwerke das gleiche Recht wie bei baulichen Veränderungen für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen.

Welche Rechte haben Eigentümer?

Bewohner brauchen jedoch weiterhin die Zustimmung der WEG oder des Eigentümers bzw. Vermieters. Diese kann jedoch nicht mehr verweigert werden, sofern die Anlage angemessen ist. Vermieter und WEG haben z. B. ein Mitspracherecht bei der Frage, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird, sie dürfen die Installation allerdings nicht durch überzogene Auflagen verhindern. Justizministier Marco Buschmann (FDP) sagt zu dem Entwurf: „Wer auf dem Balkon einen Beitrag leisten will zur Energiewende, dem soll es das Recht nicht unnötig schwer machen.“